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Hotel An der Wasserburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel An der Wasserburg



Sehr geehrter Gast!


Wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche

Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns im beiderseitigen Interesse regeln sowie klären sollen,

und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.



I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluß, Vertragspartner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bzw. zu anderen als im Vertrag vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

4Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


III. Hotelzimmerübergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, stehen dem Kunden gebuchte Zimmer ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des gebuchten Zimmers.

3. Die Zimmer sind am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zu räumen und dem Hotel zurückzugeben. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logis-Preises (Listenpreis) in Rechnung stellen; ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 16:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.


IV. Preise, Leistungen

1. Der vereinbarte, von dem Kunden zu zahlende Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer ausgehängten Preise. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

2. Die vereinbarten Preise schließen Bedienungsgeld und die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um fünf Prozent anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.


V. Veranstaltungen

1. Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens sechs Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal fünf Prozent wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich fünf Prozent zugrunde gelegt.

3. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als fünf Prozent müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als zehn Prozent ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

5. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, berechnet das Hotel ab 24:00 Uhr ein Bedienungsgeld von EUR 45,00 excl. MwSt. pro Kellner und Stunde, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.

6. Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld berechnet.

7. Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

8. Buffets bleiben bis zu 3 Stunden aufgebaut und werden in dieser Zeit immer frisch nachgefüllt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Anschluss an die Veranstaltung eine Mitnahme der verbleibenden Speisen nicht möglich ist.

9. Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen und Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

10. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Maßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen der grundsätzlichen vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.

11. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen,in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

12. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.

13. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

14. Die mitgebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenstände sind am Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies und verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibens Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist auch berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen, ohne dass dadurch ein Obhuts- oder Verwahrungsvertrag entsteht. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel den diesem durch die Anlagerung der zurückgebliebenen Gegenstände entstehenden Schaden zu erstatten.


VI. Zahlung, Rechnungen des Hotels

1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

2. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit acht Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


VII. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden

1. Bei Einzelreservierung eines Hotelzimmers kann der Kunde bis 15.00 Uhr des Anreisetages das Hotelzimmer kostenlos stornieren, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Im Übrigen bedarf ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer I Satz 2 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Bei Veranstaltungen ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen zuzüglich 35 % des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung bei Rücktritt bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, bei jedem späteren Rücktritt 70 % der Verpflegungsvereinbarung. War diese noch nicht konkret festgelegt, so gilt für die Berechnung des Speisenumsatzes die Formel: Mindest-Bankett-Menüpreis x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung hat der Kunde insoweit zu erstatten, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.


VIII. Rücktritt durch das Hotel

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder eine verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessene Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des  

    Zwecks gebucht werden;

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen 

    Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem 

    Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

  • ein Verstoß gegen Ziffer II 3 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.


IX. Haftung

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2-4 entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2-4 gelten entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2- 4 gelten entsprechend.


X. Sonstiges

1. Tiere dürfen nur noch vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In Räume mit Speisen und Getränken dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.

2. Fundsachen werden nur auf Antrag nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.


XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Hotel an der Wasserburg

Inh. Christian Rohde

An der Wasserburg 2

38446 Wolfsburg


Tel. 05363-9400

info (at) an-der-wasserburg.de